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   BSG, 28.02.2018 - B 13 R 279/16 B   

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BSG, 28.02.2018 - B 13 R 279/16 B (https://dejure.org/2018,6270)
BSG, Entscheidung vom 28.02.2018 - B 13 R 279/16 B (https://dejure.org/2018,6270)
BSG, Entscheidung vom 28. Februar 2018 - B 13 R 279/16 B (https://dejure.org/2018,6270)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Gehörsverletzung - gerügte Verletzung des Gehörs des anderen Beteiligten - Unverwertbarkeit eines Gutachtens - Verzicht - rügelose Einlassung - Amtsermittlungsgrundsatz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Gehörsverletzung - gerügte Verletzung des Gehörs des anderen Beteiligten - Unverwertbarkeit eines Gutachtens - Verzicht - rügelose Einlassung - Amtsermittlungsgrundsatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (18)

  • BSG, 18.09.2003 - B 9 VU 2/03 B

    Verfahrensmängel bei Sachverständigengutachten

    Auszug aus BSG, 28.02.2018 - B 13 R 279/16 B
    Hier reicht es nicht auf die Rechtsprechung des BSG hinzuweisen, wonach ein Beteiligter einen Verfahrensfehler bei der Beweiserhebung dann nicht mehr mit einer Nichtzulassungsbeschwerde geltend machen kann, wenn ein Verzicht auf die Befolgung der Vorschrift oder eine rügelose Einlassung nach § 202 S 1 SGG iVm § 295 ZPO erfolgt ist (vgl ua BSG Beschluss vom 18.9.2003 - B 9 VU 2/03 B - SozR 4-1750 § 407a Nr. 1 RdNr 6; 2.12.2010 - B 9 SB 2/10 B - Juris RdNr 11) .

    Anders als in einem solchen Fall hat hier das LSG von Amts wegen geprüft und nach seiner Rechtsauffassung berücksichtigt, dass der von ihm beauftragte Gutachter zentrale Aufgaben der Begutachtung, zu der bei der psychiatrischen Begutachtung die Exploration gehört (vgl BSG Beschluss vom 18.9.2003 - B 9 VU 2/03 B - SozR 4-1750 § 407a Nr. 1 RdNr 9) , nicht selbst erbracht, sondern an eine andere Person übertragen hat.

    Auch wenn ihr Vorbringen als eine Rüge eines Fehlers bei der Beweisaufnahme nach § 118 SGG iVm § 407a Abs. 2 S 2 ZPO (idF bis 14.10.2016) zu verstehen sein sollte (vgl zur Differenzierung BSG Beschluss vom 18.9.2003 - B 9 VU 2/03 B - SozR 4-1750 § 407a Nr. 1 - Juris RdNr 5 mwN) , genügen die Darlegungen in der Beschwerde jedoch nicht den Formerfordernissen des § 160a Abs. 2 S 3 SGG.

  • BSG, 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B

    Bezeichnung eines Verfahrensfehlers im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 28.02.2018 - B 13 R 279/16 B
    Hierzu muss die Beschwerdebegründung folgende Punkte enthalten: (1) Bezeichnung eines für das Revisionsgericht ohne Weiteres auffindbaren, bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung zu Protokoll aufrechterhaltenen oder im Urteil wiedergegebenen Beweisantrag, dem das LSG nicht gefolgt ist, (2) Wiedergabe der Rechtsauffassung des LSG, aufgrund derer bestimmte Tatfragen als klärungsbedürftig hätten erscheinen und zur weiteren Sachaufklärung drängen müssen, (3) Angabe des voraussichtlichen Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme und (4) Schilderung, dass und warum die Entscheidung des LSG auf einer angeblich fehlerhaft unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann, das LSG mithin bei Kenntnis des behaupteten Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme von seinem Standpunkt aus zu einem anderen, dem Beschwerdeführer günstigeren Ergebnis hätte gelangen können (s BSG Beschluss vom 3.12.2012 - B 13 R 351/12 B - Juris RdNr 6 unter Hinweis auf stRspr, BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 13 RdNr 11; BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 18 RdNr 8; BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 5; BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 21 RdNr 5) .

    Denn Merkmal eines Beweisantrags ist eine bestimmte Tatsachenbehauptung und die Angabe des Beweismittels für die Tatsache (BSG Beschluss vom 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 - Juris RdNr 6) .

  • BSG, 15.07.2004 - B 9 V 24/03 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Beweisaufnahme - Sachverständigengutachten -

    Auszug aus BSG, 28.02.2018 - B 13 R 279/16 B
    Insoweit hätte es Ausführungen dazu bedurft, dass bei ihr als Beteiligte objektiv ein berechtigtes Interesse an den Angaben nach § 407a Abs. 2 S 2 ZPO besteht und das Gericht ihren entsprechenden Antrag übergangen hat (BSG Beschluss vom BSG Beschluss vom 15.7.2004 - B 9 V 24/03 B - SozR 4-1750 § 407a Nr. 2 - Juris RdNr 9 ff) .

    Das ist nach der Rechtsprechung des BSG insbesondere dann nicht der Fall, wenn anlässlich einer persönlichen Untersuchung der Beteiligte bereits entsprechende Erkenntnisse gewonnen hat (BSG Beschluss vom 15.7.2004 - B 9 V 24/03 B - SozR 4-1750 § 407a Nr. 2 - Juris RdNr 10) .

  • BVerfG, 09.10.2007 - 2 BvR 1268/03

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

    Auszug aus BSG, 28.02.2018 - B 13 R 279/16 B
    Zu Ermittlungen ohne konkrete Anhaltspunkte ("ins Blaue hinein") besteht zudem auch unter verfassungsrechtlichen Erwägungen keine Verpflichtung (BVerfG Kammerbeschluss vom 9.10.2007 - 2 BvR 1268/03 - Juris RdNr 19) .
  • BGH, 29.11.1956 - III ZR 235/55

    Anforderungen an den Inhalt einer Klageschrift im Anwaltsprozeß; Bezugnahme auf

    Auszug aus BSG, 28.02.2018 - B 13 R 279/16 B
    Insofern kann § 202 S 1 SGG iVm § 295 ZPO grundsätzlich nur die Bedeutung haben, dass sich die Beteiligten nach einem Rügeverzicht nicht mehr auf einen Verfahrensmangel des Gerichts berufen können (vgl auch BGH vom 29.11.1956 - III ZR 235/55 - BGHZ 22, 254, 257) .
  • BSG, 28.03.1984 - 9a RV 29/83

    Medizinischer Gutachter - Anderer Arzt - Volle Verantwortung - Gutachten -

    Auszug aus BSG, 28.02.2018 - B 13 R 279/16 B
    Ob das LSG auch - wie die Klägerin meint - die Möglichkeit gehabt hätte, das Gutachten im Wege des Urkundsbeweises zu verwerten (zweifelnd wohl BSG Urteil vom 28.3.1984 - 9a RV 29/83 - SozR 1500 § 128 Nr. 24 RdNr 13) , kann dahinstehen.
  • BVerfG, 09.03.1983 - 2 BvR 315/83

    Einstweilige Anordnung gegen die Auslieferung nach Verurteilung im

    Auszug aus BSG, 28.02.2018 - B 13 R 279/16 B
    Jedoch stellt dieses Verfahrensgrundrecht eine justizielle Ausprägung der Würde der Person dar, die insoweit fordert, dass über ihr Recht nicht kurzerhand von Obrigkeits wegen verfügt wird; der Einzelne soll nicht nur Objekt der richterlichen Entscheidung sein, sondern er soll vor einer Entscheidung, die seine Rechte betrifft, zu Wort kommen, um Einfluss auf das Verfahren und sein Ergebnis nehmen zu können (stRspr; vgl BVerfG Beschluss vom 9.3.1983 - 2 BvR 315/83 - BVerfGE 63, 332 - Juris RdNr 22; s auch BVerfG Kammerbeschluss vom 14.1.1991 - 1 BvR 41/88 - NJW 1991, 2078 - Juris RdNr 3) .
  • BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 332/86

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslegung des § 1632 Abs. 4 BGB

    Auszug aus BSG, 28.02.2018 - B 13 R 279/16 B
    Zwar kann sich derjenige auf einen Anspruch auf rechtliches Gehör stützen, der nach der maßgeblichen Verfahrensordnung an einem gerichtlichen Verfahren als Partei oder in parteiähnlicher Stellung beteiligt oder unmittelbar rechtlich von dem Verfahren betroffen ist (stRspr; vgl etwa BVerfG Beschluss vom 14.4.1987 - 1 BvR 332/86 - BVerfGE 75, 201 - Juris RdNr 49) .
  • BSG, 29.03.2007 - B 9a VJ 5/06 B

    Aufrechterhaltung des Beweisantrags

    Auszug aus BSG, 28.02.2018 - B 13 R 279/16 B
    Hierzu muss die Beschwerdebegründung folgende Punkte enthalten: (1) Bezeichnung eines für das Revisionsgericht ohne Weiteres auffindbaren, bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung zu Protokoll aufrechterhaltenen oder im Urteil wiedergegebenen Beweisantrag, dem das LSG nicht gefolgt ist, (2) Wiedergabe der Rechtsauffassung des LSG, aufgrund derer bestimmte Tatfragen als klärungsbedürftig hätten erscheinen und zur weiteren Sachaufklärung drängen müssen, (3) Angabe des voraussichtlichen Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme und (4) Schilderung, dass und warum die Entscheidung des LSG auf einer angeblich fehlerhaft unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann, das LSG mithin bei Kenntnis des behaupteten Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme von seinem Standpunkt aus zu einem anderen, dem Beschwerdeführer günstigeren Ergebnis hätte gelangen können (s BSG Beschluss vom 3.12.2012 - B 13 R 351/12 B - Juris RdNr 6 unter Hinweis auf stRspr, BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 13 RdNr 11; BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 18 RdNr 8; BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 5; BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 21 RdNr 5) .
  • BSG, 14.04.2009 - B 5 R 206/08 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler -

    Auszug aus BSG, 28.02.2018 - B 13 R 279/16 B
    Hierzu muss die Beschwerdebegründung folgende Punkte enthalten: (1) Bezeichnung eines für das Revisionsgericht ohne Weiteres auffindbaren, bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung zu Protokoll aufrechterhaltenen oder im Urteil wiedergegebenen Beweisantrag, dem das LSG nicht gefolgt ist, (2) Wiedergabe der Rechtsauffassung des LSG, aufgrund derer bestimmte Tatfragen als klärungsbedürftig hätten erscheinen und zur weiteren Sachaufklärung drängen müssen, (3) Angabe des voraussichtlichen Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme und (4) Schilderung, dass und warum die Entscheidung des LSG auf einer angeblich fehlerhaft unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann, das LSG mithin bei Kenntnis des behaupteten Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme von seinem Standpunkt aus zu einem anderen, dem Beschwerdeführer günstigeren Ergebnis hätte gelangen können (s BSG Beschluss vom 3.12.2012 - B 13 R 351/12 B - Juris RdNr 6 unter Hinweis auf stRspr, BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 13 RdNr 11; BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 18 RdNr 8; BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 5; BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 21 RdNr 5) .
  • BSG, 24.05.1993 - 9 BV 26/93

    Beweisantritt - Beweisantrag - Abgrenzung

  • BSG, 19.11.2007 - B 5a/5 R 382/06 B

    Unzulässiger Angriff auf die Beweiswürdigung im sozialgerichtlichen Verfahren

  • BSG, 03.12.2012 - B 13 R 351/12 B

    Unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Amtsermittlungspflicht

  • BAG, 14.03.2005 - 1 AZN 1002/04

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen Gehörsverletzung

  • BSG, 26.05.2015 - B 13 R 13/15 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - Antrag auf Anhörung eines

  • BSG, 19.04.2017 - B 13 R 339/16 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - Aufklärungsrüge -

  • BVerfG, 14.01.1991 - 1 BvR 41/88

    Umfang des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Gewährung von Prozesskostenhilfe

  • BSG, 02.12.2010 - B 9 SB 2/10 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Gutachtenauftrag bzw ergänzende

  • BSG, 17.10.2018 - B 9 V 20/18 B

    Grundrentenleistungen nach dem OEG

    Zu Ermittlungen ohne konkrete Anhaltspunkte auf Behauptungen "aufs Geratewohl" besteht auch unter verfassungsrechtlichen Erwägungen keine Verpflichtung (BVerfG Beschluss vom 9.10.2007 - 2 BvR 1268/03 - Juris RdNr 19; BSG Beschluss vom 28.2.2018 - B 13 R 279/16 B - Juris RdNr 21).
  • LSG Hessen, 08.06.2018 - L 5 R 195/15

    Gesetzliche Rentenversicherung

    Zu Ermittlungen ohne konkrete Anhaltspunkte ("ins Blaue hinein") besteht auch unter verfassungsrechtlichen Erwägungen keine Verpflichtung (vgl. BSG, Beschluss vom 28. Februar 2018, B 13 R 279/16 B - juris Rdnr. 21 m.w.N.; BSG, Beschluss vom 14. Januar 2018, B 13 R 377/15 B - juris Rdnr. 12 m.w.N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.03.2024 - L 8 SB 2584/23
    Zu Ermittlungen auf "ins Blaue hinein" oder "aufs Geratewohl" aufgestellte Behauptungen ohne greifbare Anhaltspunkte für das Vorliegen eines bestimmten Sachverhalts besteht auch unter verfassungsrechtlichen Erwägungen keine Verpflichtung (BVerfG, Kammerbeschluss vom 09.01.2007 - 2 BvR 1268/03 - juris, Rn. 19; vgl. BSG, Beschluss vom 28.02.2018 - B 13 R 279/16 B - juris, Rn. 21).
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